Interview mit Rechtsanwalt Ulrich Baumann, Partner der Wirtschaftskanzlei CORPLEGAL in München, zur Nutzung des beA in Actaport

COPRLEGAL verwendet Actaport seit Anfang 2020. Welche Erfahrungen machen Sie mit dem elektronischen Anwaltspostfach beA?

Ich freue mich, sagen zu können, dass das beA in die Actaport Kanzleisoftware hervorragend integriert ist. Das ist eine Leistung, zumal sich das beA nicht gerade durch eine gute Usability auszeichnet. Ich erinnere mich gut, dass die erste, an Weihnachten 2018 auf den Markt gekommene Version des beA seinerzeit wegen Sicherheitsmängeln zurückgezogen werden musste. Doch auch die Nachfolgeversion war nicht komfortabel zu bedienen. Actaport macht es den Anwendern dagegen leicht. Dokumente, die über das elektronische Anwaltspostfach verschickt werden, lassen sich so simpel versenden wie eine E-Mail.


Was ist mit dem Signaturvorgang? Funktioniert der auch so gut?

Die qualifizierte Anwaltssignatur, die Sie normalerweise über eine Art Scheckkarte einlesen müssen, brauche ich mit Ausnahme weniger Fälle gar nicht mehr. Sobald ich mich in Actaport eingeloggt habe, bin ich bereits im beA drin. Das Signieren der Dokumente entfällt, da sie von meinem originären Anwaltspostfach versandt werden.


Wann und zu welchen Zwecken setzen Sie das beA in Ihrem Arbeitsalltag ein? Im Kontakt mit dem Gericht?

CORPLEGAL ist eine Kanzlei, deren Fokus auf der Beratung liegt. Die Zahl der von uns geführten Prozesse ist überschaubar und entsprechend gering die Anzahl der Kontakte mit einem Gericht. Wir verwenden das beA jedoch bevorzugt, wenn wir z.B. Kollegen eine vertrauliche Erklärung zukommen lassen wollen und diese nicht wie eine von jedermann lesbare Postkarte per E-Mail verschicken mögen.


Wie unterscheidet sich das beA in Actaport denn konkret von der klassischen Variante?

Beim klassischen beA fällt sehr viel kleinteiliger Verwaltungsaufwand an. Zunächst wird das Dokument geschrieben, ausgedruckt, unterzeichnet, eingescannt und als Pdf in einem lokalen Ordner gespeichert. Anschließend öffnet man das elektronische Anwaltspostfach in mehreren Schritten und lädt das Dokument dort hoch. Dann sucht man in einer Datenbank den Empfänger heraus, gibt dessen Daten durch mehrfaches Klicken ein und kann dann erst die Dokumente versenden.

All das entfällt beim in Actaport integrierten beA. Hier wählt man ein elektronisches Dokument und den vorgespeicherten Adressaten aus, um es dann mit einem Klick als beA-Nachricht zu versenden. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist bei diesem Vorgang nicht notwendig. Auch das manuelle Auswählen der Empfängerdaten ist nicht nötig, da das beA-Register direkt integriert ist. Wenn ich den Namen einer bestimmten Kollegin auf der Gegenseite kenne, klicke ich einfach auf das Symbol Lupe und finde im beA-Register die betreffende Kollegin. Per Klick übernimmt das Dokument die Empfängerdaten und schon kann ich es wie eine E-Mail verschicken. Bei umfangreichen Dokumenten erspart das meiner Assistentin stundenlange lästige Kopier- und Scanarbeit.


2022 muss die gesamte Justiz ihre gesamte Korrespondenz über das beA senden und empfangen. Halten Sie es für realistisch, dass sie diese digitale Transformation hinbekommt?

Ich halte es nicht für ausgeschlossen, sehe aber, dass viele Kanzleien noch einen erheblichen Umstellungsaufwand vor sich haben. Bei uns läuft die ganze beA-Korrespondenz wie geschmiert. Auch Covid19 hat uns überhaupt nicht beeinträchtigt. Weil wir im Januar 2020 bereits alles umgesetzt hatten, was alle anderen da noch vor sich hatten. Von daher kann ich nur jedem raten, lieber heute als morgen über die richtige Kanzleisoftware nachzudenken.

Lieber Herr Baumann, wir danken Ihnen für das Gespräch!

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