Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner

Kundenstory Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner

Rufen Sie uns an, wir regeln das

Rufen Sie uns an, wir regeln das, lautet die Mission der bundesweit tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner, die Verbraucher im Verbraucherschutz-, Kapitalanlage- und Bankrecht, zum Dieselskandal sowie zu Immobilien und Altersvorsorge gegenüber Banken und Großkonzernen vertritt. Die Kanzlei berät unter anderem Besitzer von Dieselfahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung. Die manipulierten Abschalteinrichtungen erkennen den NEFZ Prüfzyklus im Genehmigungsverfahren und aktivieren sodann emissionsreduzierende Softwareprogramme, damit die Abgaswerte unter dem zulässigen Grenzwert bleiben.

Aktuell beschäftigt sich die Kanzlei mit den EuGH-Urteilen vom 9. September 2021 (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Mit diesen Urteilen kippt der EuGH die bankenfreundliche BGH-Rechtsprechung zum Widerrufsrecht bei Mobiliarkrediten. Laut BGH durften Autokäufer ihren Autokredit in den allermeisten Fällen nicht widerrufen und das Fahrzeug damit auch nicht zurückgeben. Infolge des EuGH-Urteils dürften sich nun viele betroffene Mandanten aufgrund eines Widerrufsrechts vom Fahrzeug lösen können. „Wir sind zuversichtlich, in diesen Fällen eine Rückabwicklung auf dem einen oder anderen Weg durchsetzen zu können", sagt Rechtsanwalt Göpfert.

Obgleich Rechtsanwalt Göpfert zusammen mit seinem Kollegen Dr. Marcus Hoffmann in den letzten Jahren viele hundert Fälle bearbeitete, ist es ihm wichtig, für die Mandanten ansprechbar zu bleiben. „Wir sind keine Kanzlei, die sogenannte Massenverfahren quasi am Fließband abwickelt. Es ist unser Anliegen, persönlich erreichbar zu sein und Service zu bieten." Ein Service, den die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner für ihre Mandanten übernimmt, ist beispielsweise die kostenfreie Korrespondenz mit den Rechtsschutzversicherungen. Umso wichtiger sind effiziente Arbeitsabläufe.

Cloudlösung, Effizienz und Office-Anbindung gehörten zu den Gründen, warum sich die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner bei der Wahl einer neuen Kanzleisoftware für Actaport entschied. Von der Cloudlösung versprachen sich die Anwälte mehr Flexibilität und eine bessere Work-Live-Balance. Die vorige Software hatte keine Cloudlösung angeboten.

Ein weiteres Argument für Actaport war die Aktualität der Kanzleisoftware. Bei der vorigen Software hatte der Updateservice stark zu wünschen übriggelassen. Bei Actaport mussten sich die Anwälte keine Gedanken mehr um Wartung und Ähnliches machen.

Eine Herausforderung angesichts der hohen Zahl an Verfahren bei Dr. Hoffmann & Partner war die Datenmigration. Diese galt es zu bewerkstelligen, ohne die Kanzlei mehrere Tage lahmzulegen.


Die Datenmigration zu Actaport funktioniert dank maßgeschneidertem Support

Actaport fand eine Lösung. Das Datenmigrationsteam entwickelte ein speziell auf die Vorgängersoftware von Dr. Hoffmann zugeschnittenes Tool. Dieses bewältigte im ersten Schritt den Export der Daten aus der alten Software und im zweiten Schritt den Import und Upload in die Actaport-Cloud. Sogar das kanzleiinterne Nummerierungssystem konnte übernommen werden.


Der Workflow hat sich durch die cloudbasierte Software verbessert

Zusammen mit der Migration zu einer neuen Kanzleisoftware hat die Kanzlei ihren Workflow umgestellt. Von der klassischen Papierakte mit Aktenschrank und Hängeordner hin zu einer vollkommen digitalen Aktenführung. Auch das funktionierte einwandfrei. Die aus den Papierakten eingescannten Schriftsätze und Dokumente fügten die Anwälte einfach per Klick & Drop den neu angelegten digitalen Akten hinzu.


Weniger Akten = weniger Büroraum nötig

Die Umstellung hat auch zu einer Platzersparnis geführt. Neue Mandatsanfragen werden von vornherein als rein digitale Akten angelegt. Das Ausdrucken, Abheften und Einhängen der Akten in Hängeordner ist nicht mehr notwendig. Dadurch werden die Aktenschränke und das große Kopierzimmer nicht mehr gebraucht. Unterm Strich hat Dr. Hoffmann & Partner einen ganzen Büroraum eingespart, den sie für andere Dinge verwenden kann.  

„Dank der digitalen Aktenführung von Actaport haben wir einen ganzen Büroraum eingespart.“
Rechtsanwalt Mirko Göpfert

Bequemer Workflow mit der digitalen Akte

Auch die Arbeit mit den Handakten hat sich gewandelt. Früher öffnete Rechtsanwalt Göpfert seine Handakte aus Papier, während er Schriftsätze im Computer schrieb, sie ausdruckte und dann abheftete. Im Prinzip ist er diesem Ablauf treu geblieben, mit dem Unterschied, dass die Papierakte nicht mehr als Mappe vor ihm liegt, sondern auf seinem geöffneten Laptop sichtbar ist. Parallel hat er auf dem Desktop-PC den nächsten Schriftsatzentwurf geöffnet. Sobald er damit fertig ist, veraktet er den Schriftsatz in der digitalen Akte. Wenn er zu Gericht geht, hat er alles auf seinem Laptop bequem dabei.

Noch nicht zu Actaport umgezogen ist die Kanzlei mit ihrer Abrechnung und ihrem Rechnungswesen. Daher muss hierfür noch der Server in der Kanzlei stehen. „Sobald Actaport auch hierfür eine maßgeschneiderte Migrationslösung gefunden hat, können wir auf den Server verzichten und sind räumlich noch flexibler." Womöglich steht bei Dr. Hoffmann & Partner nach dem erfolgreichen Umzug zu einer neuen Kanzleisoftware dann auch real bald ein Umzug in neue Kanzleiräume an.

www.drhoffmann-partner.de

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