Rechtsanwältin Anna Maria Miller, LL.M.

Wirtschaftsrechtsboutique mit Standort in Danzig und München

Erfolgreicher Eintritt in den deutschen Markt mit deutsch-polnischer Begleitung

Die Wirtschaftsboutique von Anna Maria Miller ist die richtige Adresse für die deutsch-polnische Rechtsberatung – zum einen für polnische Unternehmer, die in Deutschland Fuß fassen wollen, zum anderen für deutsche Unternehmen, die nach Polen expandieren. Im Danziger Büro steht die polnische Rechtsanwältin Emilia Pienicka, LL.M. (Heidelberg) bereit, um rund um den Markteintritt in Polen zu beraten. Geht es ans deutsche Gesellschafts- und Vertragsrecht, übernimmt gerne direkt Anna Maria Miller, LL.M. (Krakau) im Münchener Büro in deutscher und polnischer Sprache.

Die deutsche Rechtsanwältin mit polnischen Wurzeln verfügt über einen LL.M der Jagiellonen-Universität Krakau und hat Großkanzleierfahrung gesammelt, bevor sie ihre eigene spezialisierte Wirtschaftsrechtsboutique gründete. Die Kanzlei konzentriert sich auf die Erstellung von AGB, Lieferanten-, Kooperations- oder Handelsvertreterverträgen sowie alle Sachverhalte rund um Datenschutz und Forderungsmanagement (gerichtlich wie auch außergerichtlich) und begleitet das Unternehmen beim Firmenkauf (M&A) oder der GmbH-Gründung. Bei Spezialfragen greifen Miller und Pienicka auf ein enges internationales hochspezialisiertes Netzwerk von Best-Friends-Kanzleien u.a. in Deutschland und Polen zurück.

Ob Holzbau, Bekleidung, Bau, IT oder Designagentur, so vielfältig wie die Branchen sind auch die Unternehmensgrößen – vom Zweipersonen-Startup über das Beratungsunternehmen mit 50 Angestellten bis zum Großunternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern ist alles dabei.
Unternehmen individuell, pragmatisch und auf Augenhöhe zu beraten, ist Anna Maria Millers Mission. Dabei hilft ihr eine effiziente und schlanke Kanzleiorganisation und eine leistungsfähige Software. „Wir sind für gewöhnlich sehr viel unterwegs, daher ist es für uns wichtig, von überall her flexibel an die Akten heran kommen zu können", sagt die Gründungspartnerin. „Mit einer webbasierten Lösung wie Actaport zu arbeiten, ist eine große Erleichterung für uns. Zumal wir den elektronischen Schriftverkehr hier gleich verakten können."

Auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird durch die Kanzleisoftware erleichtert. Um an einer Akte zu arbeiten und beispielsweise einen Vertragsentwurf zu erstellen, loggt Miller oder ihre Kolleginnen jeweils das Dokument aus Actaport aus. Dann bearbeitet sie es in Word. Ist der Entwurf fertig, loggt sie es wieder ein, damit die Kollegin in Danzig oder die wissenschaftliche Mitarbeiterin im Münchener Büro daran weiter arbeiten können. „Man kann Dokumente auch direkt in Actaport bearbeiten, aber mir ist es so lieber", sagt Miller.

Ein weiteres Feature, das Miller regelmäßig nutzt, ist das Forderungsmanagement. „Wir betreuen regelmäßig grenzüberschreitende Forderungsausfälle. Da ist ein guter Support wichtig, den bietet Actaport", sagt Miller.

Praktisch täglich im Einsatz ist das in Actaport integrierte beA, das besondere elektronische Anwaltspostfach, dessen Verwendung ab Januar 2022 vorgeschrieben ist. Zwar entfallen rund 70 Prozent der Kanzleitätigkeit auf die Beratung und Gestaltung und nur 30 Prozent auf die Vertretung vor Gericht, doch das beA nutzen Miller und Pienicka auch in der Kommunikation mit gegnerischen Anwälten. Gerade bei Unternehmenstransaktionen gehen die hochvertraulichen Vertragsdokumente nur über das beA raus. „Hier ist es für uns eine große Hilfe, dass wir uns dazu nicht jedes Mal extra im beA anmelden müssen", sagt Miller.

Für die nächsten Jahre möchte Miller selbst moderat expandieren und zwei bis drei weitere Mitarbeiter hinzunehmen. „Was die Kanzleiorganisation angeht, sind wir bestens vorbereitet."

 

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